Zur Ermittlung der relevanten Sozialversicherungsrechengrößen für 2026 werden die Werte des Jahres 2025 mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter pro Beschäftigten (Lohnzuwachsrate) aus dem Jahr 2024 fortgeschrieben. Im Jahr 2024 betrug die Lohnzuwachsrate in Deutschland 5,26 Prozent.
Voraussichtliche SV-Rechengrößen für 2026: Änderungen und Auswirkungen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat seinen Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt. Damit werden wichtige Kenngrößen für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht festgelegt. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen alle Rechengrößen stark an.
Rechtskreistrennung entfällt
Im Beitragsnachweisverfahren ist ab 2026 keine Rechtskreistrennung mehr erforderlich. Arbeitgeber, die Beiträge sowohl für Beschäftigte in den alten als auch in den neuen Bundesländern nachweisen, haben diese vom 1. Januar 2026 an ohne Angabe eines Rechtskreiskennzeichens (West/Ost) zusammen in einem Beitragsnachweis-Datensatz zu übermitteln. Dies gilt auch, wenn es sich aufgrund von Beitragskorrekturen um Beiträge für Zeiten bis zum 31. Dezember 2025 handelt.
Hinweis:
Im DEÜV-Meldeverfahren ist bereits für Meldezeiträume nach dem 31. Dezember 2024 nicht mehr nach Rechtskreisen zu unterscheiden. Dies bedeutet, dass die bis Mitte Februar 2026 elektronisch zu übermittelnden Jahresmeldungen für das Jahr 2025 die ersten ihrer Art ohne Rechtskreiskennzeichen sind.
Der Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 ist hier veröffentlicht.
Quellenangaben