Wichtige Information zur Homöopathie ab 1. Januar 2027
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Homöopathie ändern sich: Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entfällt die rechtliche Grundlage für die Versorgung mit Homöopathie im Rahmen der besonderen Versorgung. Deshalb kann die IKK classic dieses Angebot ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr fortführen.
Was bedeutet das für Sie?
- Homöopathische Leistungen können ab dem 01.01.2027 nicht mehr über das bisherige Versorgungsangebot der IKK classic in Anspruch genommen werden.
- Der bisherige Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie endet zum 31.12.2026.
- Eine Kostenübernahme oder Kostenerstattung für homöopathische Behandlungen ist ab dem 01.01.2027 nicht mehr möglich, auch nicht in begründeten Einzelfällen.
Wir wissen, dass viele Versicherte dieses Angebot geschätzt haben. Deshalb möchten wir Sie frühzeitig über diese Änderung informieren. Wenn Sie aktuell homöopathische Leistungen nutzen, empfehlen wir Ihnen, offene Fragen rechtzeitig mit Ihrer behandelnden Praxis zu klären. So können Sie sich frühzeitig auf die neue Rechtslage ab 2027 einstellen.