Frau beim Nordic Walking durch den Wald

Vorsorgeleistungen

Medizinische Vorsorgeleistungen haben das Ziel, einer Schwächung der Gesundheit vorzubeugen, Krankheiten zu verhüten beziehungsweise deren Verschlimmerung zu vermeiden, eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern entgegenzuwirken.

Eine Vorsorgeleistung muss schriftlich beantragt und von uns genehmigt werden. Erfahren Sie mehr über unser Angebot an ambulanten und stationären Kuren zur Vorsorge, welche Zuzahlungen anfallen – und welche Kosten wir übernehmen beziehungsweise bezuschussen.

Ambulante Vorsorgeleistung

Der Weg zur ambulanten Vorsorgeleistung

Wenn eine Behandlung in Ihrem Wohnort nicht ausreichend ist, prüft Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt, ob sie bzw. er bei Ihnen eine Kur zur Vorsorge für zweckmäßig und notwendig hält. Ist diese Voraussetzung erfüllt und die Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgeleistung geklärt, erhalten Sie von uns einen entsprechenden Antrag für eine Vorsorgeleistung. Nachdem Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt die ambulante Vorsorgeleistung auf dem Antrag bestätigt und verordnet hat, prüft Ihre IKK classic gegebenenfalls gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst, ob Sie diese Leistung durchführen können.

So funktioniert's

  • Voraussetzung: Eine Behandlung in Ihrem Wohnort ist nicht ausreichend.

  • Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt bestätigt die Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgekur.

  • Ihre IKK classic prüft Ihren Antrag, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst.

Die Wahl des anerkannten Kurorts

Besprechen Sie bitte mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt, welcher anerkannte Kurort und welche klimatischen Veränderungen für Sie am wirkungsvollsten sind. Ist die Leistung bewilligt, erhalten Sie von uns einen Kurarztschein, den Sie in Ihrem ausgewählten Kurort dem Kurarzt aushändigen. Die Ärztin bzw. der Arzt rechnet die ärztliche Behandlung direkt mit uns ab, sodass für Sie keine Kosten entstehen.

Zuzahlung und Kostenübernahme

Die medizinisch notwendigen Heilmittel werden Ihnen vor Ort durch den Kurarzt verordnet. Die Kosten der Heilmittel trägt Ihre IKK classic. Sie tragen lediglich einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Für Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung.

Zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe erhalten Sie von uns einen Zuschuss von 100 Euro. Für chronisch kranke Kleinkinder zahlt die IKK classic einen Zuschuss von bis zu 25 Euro je Kalendertag. Als Kleinkinder gelten Kinder zwischen 1 und 5 Jahren. Falls medizinisch erforderlich, ist im Allgemeinen nach drei Jahren erneut eine solche Vorsorgeleistung möglich.

ältere Frau absolviert Pilatesübungen mit einer Trainerin

Rehabilitationsleistungen

Rehabilitationsleistungen dienen dazu, eine bereits eingetretene Erkrankung bestmöglich zu behandeln. Mehr erfahren

inniger Moment zwischen Mutter und Sohn während einer Radtour

Mutter-/Vater-Kind-Kur

Wir bieten unseren Versicherten spezielle Leistungen für Familien in hierfür geeigneten Einrichtungen an. Mehr erfahren

Sonderform: Die Kompaktkur

Die ambulante Vorsorge können Sie auch in Kompaktform, der so genannten Kompaktkur, durchführen. Dabei werden Gruppen von maximal 15 Teilnehmern mit gleichen oder ähnlichen gesundheitlichen Krankheitszuständen gebildet, die über die gesamte Dauer bestehen bleiben (zum Beispiel bei Osteoporose, Arthrosen, Tinnitus). Der Kurarzt und andere Leistungserbringer (zum Beispiel Krankengymnasten) behandeln Sie nach einem strukturierten Therapiekonzept, welches speziell für bestimmte Erkrankungen entwickelt wurde. Auf die Motivation zu gesundheitsgerechtem Verhalten wird besonders Wert gelegt. 

Weitere Informationen über aktuelle Kompaktkuren erhalten Sie von uns. Kontaktieren Sie dafür einfach das nächstgelegene IKK Servicecenter oder schreiben Sie uns über die IKK Onlinefiliale.

Stationäre Vorsorgeleistung

Der Weg zur stationären Vorsorgeleistung

Sollten ambulante medizinische Leistungen zur Vorbeugung beziehungsweise Vorsorge nicht ausreichen, erhalten Sie von uns unter bestimmten Voraussetzungen eine stationäre Vorsorgeleistung. Möchte Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine solche Leistung für Sie anregen, stellt sie bzw. er Ihnen ein Muster 61 Teil A (Beratung zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation beziehungsweise zu weiteren Leistungen der Krankenkasse) oder eine formlose Bescheinigung zur Vorlage bei der IKK classic aus. Sie erhalten dann umgehend die notwendigen Antragsunterlagen von uns. Sobald Ihr Antrag bei uns vorliegt, klären wir gegebenenfalls mit dem Medizinischen Dienst, ob und in welcher Einrichtung Sie die Leistung durchführen können.

So funktioniert's

  • Voraussetzung: Eine ambulante Vorsorgeleistung ist nicht ausreichend.

  • Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt stellt Ihnen ein Muster 61 Teil A oder eine formlose Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer IKK classic aus.

    Hier kommen Sie zum Upload Ärztliche Verordnung stationäre Vorsorge

  • Ihre IKK classic prüft Ihren Antrag, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst.

Dauer der stationären Vorsorgeleistung

In der Regel soll eine stationäre Vorsorge maximal drei Wochen dauern. Eine Verlängerung ist über diesen Zeitraum hinaus nur möglich, wenn dringende medizinische Gründe dies erforderlich machen. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Kurdauer von vier bis sechs Wochen vorgesehen.

Im Allgemeinen können Sie nach vier Jahren erneut eine stationäre Vorsorgeleistung erhalten, wenn diese medizinisch notwendig ist.

Zuzahlung und Kostenübernahme

Ist die Leistung bewilligt, übernimmt die IKK classic alle vertraglichen Kosten in der Einrichtung. Sie selbst leisten lediglich eine Zuzahlung von 10 Euro täglich, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von dieser Zuzahlung generell befreit.

Vorsorge

Wir übernehmen die Kosten für viele Vorsorgeuntersuchungen für Klein und Groß.

Mehr erfahren

Häufige Fragen zum Thema Kuren

Ist die IKK classic für meine Kur zuständig?

Vorrangigkeit anderer Träger

Rehabilitationsleistungen werden sowohl von der IKK classic als auch von anderen Rehabilitationsträgern zur Verfügung gestellt. Unsere Zuständigkeit ist nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Rehabilitationsträger, insbesondere der Rentenversicherung. Daher haben wir in jedem Fall zu prüfen, ob zum Beispiel ein Rentenversicherungsträger vorrangig zuständig ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie berufstätig sind, Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten oder bestimmte Vorversicherungszeiten in der Rentenversicherung nachweisen können. Die Rentenversicherungsträger erbringen auch Krebsnachbehandlungen für Versicherte und Rentner.

Weitere Träger

Bei Leistungen der medizinischen Rehabilitation wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit ist vorrangig der Unfallversicherungsträger (zum Beispiel die Berufsgenossenschaft) zuständig. Die Versorgungsämter gewähren Leistungen für anerkannte Wehrdienstleiden des Kriegsbeschädigten und in bestimmten Fällen auch für seinen Ehegatten bzw. seine Eltern, wenn sie seine unentgeltliche Pflege übernommen haben. Bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Sozialamt/ Gesundheitsamt) können Sie ebenfalls eine Leistung beantragen.

Wie ist mein Lebensunterhalt während einer Kur gesichert?

Finanzielle Leistungen

Sollten Sie durch eine stationäre Vorsorgeleistung oder aufgrund einer medizinischen Rehabilitationsleistung einen Einkommensausfall haben, so erhalten Sie in der Regel sogenannte Entgeltersatzleistungen. Als Arbeitnehmer haben Sie meist zunächst Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Sofern dieser Anspruch nicht oder nicht mehr besteht, erhalten Sie folgende Entgeltersatzleistungen:

  • Ist der Rentenversicherungsträger für Ihre Rehabilitationsleistung zuständig, erhalten Sie von diesem Übergangsgeld.
  • Bei Leistungen des Unfallversicherungsträgers oder des Versorgungsamtes haben Sie Anspruch auf Verletztengeld.

Ersatz des Entgeltausfalls

Erbringt die IKK classic die stationäre Vorsorgeleistung beziehungsweise medizinische Rehabilitationsleistung und sind Sie mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert, erhalten Sie Krankengeld von uns. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts (maximal monatlich 2.966,40 Euro im Jahr 2016), höchstens jedoch 90 Prozent Ihres bisherigen Nettoarbeitsentgelts.

Die Dauer des Krankengeldanspruchs

Grundsätzlich wird von uns so lange Krankengeld gewährt, wie Ihre Arbeitsunfähigkeit besteht. Für dieselbe Erkrankung (einschließlich hinzugetretener Krankheiten) dürfen wir jedoch längstens für 1 1/2 Jahre (78 Wochen) innerhalb von drei Jahren Krankengeld an Sie auszahlen. Damit Sie nach Ablauf der Höchstanspruchsdauer nicht ohne Einnahmen dastehen, ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig die Rehabilitation oder Rente beantragen. Ist die Rente bei Ablauf Ihres Krankengeldes noch nicht bewilligt, kann Ihnen eventuell Arbeitslosengeld durch die Arbeitsagentur gezahlt werden.

Wie bin ich während einer Kur versichert?

Beitragsfrei in der Krankenversicherung

Ihre Mitgliedschaft bei uns wird während des Bezugs von Krankengeld selbstverständlich beitragsfrei fortgeführt. Dies ist Ihr besonderer Vorteil in der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber einer privaten. Aus dem Krankengeld zahlen Sie zur Rentenversicherung 9,3 Prozent, zur Arbeitsförderung 1,5 Prozent und zur Pflegeversicherung 1,275 Prozent* (Sachsen: 1,775 Prozent) Beiträge, wenn Sie in diesen Zweigen versicherungspflichtig sind. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die Beitragsberechnung in Ihrem Fall.

* Der Beitragssatz gilt für Versicherte, die Kinder erziehen oder erzogen haben bzw. vor dem 01.01.1940 geboren wurden. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen 0,25 Prozentpunkte mehr.

Wer versorgt den Haushalt, wenn ich auf Kur bin?

Haushaltshilfe der IKK classic

Erhalten Sie von der IKK classic eine stationäre Vorsorgeleistung oder eine medizinische Rehabilitationsleistung, übernehmen wir in bestimmten Fällen die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine Ersatzkraft. Voraussetzung ist unter anderem, dass sonst die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Auch von anderen Rehabilitationsträgern können Sie während der Leistung oftmals eine Haushaltshilfe erhalten, so zum Beispiel bei einer stationären Rehabilitation der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Kann ich auch eine Kur im Ausland beantragen?

Wo kann eine Kur im Ausland in Anspruch genommen werden?

Ambulante Vorsorgeleistungen können auch in anerkannten Kurorten im Ausland in Anspruch genommen werden. Darunter fallen Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG), die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie die Schweiz im Wege der Kostenerstattung nach vorheriger Genehmigung. Ihre IKK classic berät Sie gern über die Möglichkeiten in den einzelnen Staaten.

Kostenerstattung für eine Kur im Ausland

Die IKK classic erstattet Ihnen bei der Durchführung einer ambulanten Vorsorgeleistung im europäischen Ausland die Kosten für die (kur-)ärztliche Behandlung, verordnete ortsgebundene und sonstige Heilmittel und zahlt Ihnen einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrtkosten.

Voraussetzungen für eine Kur im Ausland

Die Mindestdauer beträgt 14 Kalendertage. Maximal werden die Kosten für 21 Kalendertage übernommen. Eine Wiederholung ist bei medizinischer Notwendigkeit frühestens nach Ablauf von drei Jahren möglich.

Für eine Kostenerstattung ist eine ärztliche Verordnung für die Heilmittel erforderlich. Diese kann sowohl vom Hausarzt als auch vom Kurarzt vor Ort ausgestellt werden. Erstattungsfähig sind alle Heilmittel, die in Deutschland verordnungsfähig sind. Lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen sowie ein Abschlag von 10 Prozent für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden Ihnen vom Erstattungsbetrag abgezogen.