Pflegeversicherung
Bei Bedarf können unsere Versicherten sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Bei Bedarf können unsere Versicherten sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Als Versicherter der IKK classic sind Sie selbstverständlich auch in der Pflegekasse der IKK classic versichert. Erfahren Sie mehr über Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade, Leistungen für Pflegebedürftige und Pflegende, Pflegegeld, regionale Angebote zur Pflege und das Pflegezeitgesetz.
Die Pflegekasse der IKK classic versorgt Sie bei Bedarf mit allen gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Pflegeversicherung.
Mehr erfahrenVon Pflegekursen bis Arbeitslosenversicherung: Diese Leistungen stehen Pflegenden gesetzlich zu.
Mehr erfahrenPflegebedürftige erhalten Hilfe in verschiedenen Lebensbereichen. Hierfür werden Pflegegrad und Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst ermittelt.
Mehr erfahrenDie Freistellungsmöglichkeiten vom Beruf und die finanzielle Unterstützung für berufstätige pflegende Angehörige ist gesetzlich geregelt.
Mehr erfahrenDie Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen in jedem Bundesland zur Verfügung. Zusätzlich unterstützen regionale Angebote bei der Betreuung Pflegebedürftiger.
Mehr erfahrenErfahren Sie mehr über den Pflegelotsen, den Pflegequalitätsbericht und die IKK Pflegeberater
Unsere Pflegeberater unterstützen Sie individuell und professionell, nach Bedarf auch bei Ihnen zuhause.
Pflegeberater findenDie Qualität von Pflegeheimen wird regelmäßig kontrolliert und bewertet. Mit unserem Pflegelotsen finden Sie geeignete Einrichtungen in Ihrer Nähe.
Mehr erfahrenSie haben eine Beschwerde zur Tätigkeit des Medizinischen Dienstes, zum Beispiel, weil Sie mit dem Ablauf der Begutachtung nicht einverstanden sind oder andere Hinweise im Zusammenhang mit der Begutachtung geben möchten? Dann können Sie sich an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes wenden.
Jeder Medizinische Dienst bestellt eine solche Ombudsperson als unabhängige Schlichtungsstelle. Ihre Beschwerde richten Sie direkt an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes, der die gutachtliche Stellungnahme erstellt hat. Jede Beschwerde wird dabei vertraulich behandelt.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Ombudsperson des Medizinischen Dienstes sowie weitere Erläuterungen zu deren Aufgaben.
Sollten Sie mit einer Leistungsentscheidung der IKK classic, die auf einer gutachtlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes beruht, nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.