Reha-Patienten lernt mit einer Physiotherapeutin wieder zu laufen

Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation

Rehabilitationsleistungen dienen dazu, eine bereits eingetretene Krankheit zu erkennen, zu heilen oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Ihre Beschwerden sollen gelindert und der Behandlungserfolg soll – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt – langfristig erreicht und gesichert werden.

Außerdem kann Ihnen eine Rehabilitationsleistung helfen, eine bestehende Behinderung zu beseitigen beziehungsweise zu verbessern oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation muss schriftlich beantragt und von uns genehmigt werden.

Erfahren Sie mehr über unser Angebot an ambulanten und stationären Leistungen zur Rehabilitation, welche Zuzahlungen anfallen – und welche Kosten wir übernehmen beziehungsweise bezuschussen.

Der Weg zur medizinischen Rehabilitationsleistung

Sind zur Linderung Ihrer Beschwerden die ärztlichen Leistungen sowie die ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend, erhalten Sie von uns unter bestimmten Voraussetzungen eine medizinische Rehabilitationsleistung. Sollte eine solche Leistung bei Ihnen medizinisch erforderlich sein, stellt Ihre ärztliche Praxis Ihnen ein Muster 61 Teil B-E zur Vorlage bei der IKK classic aus. Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, klären wir gegebenenfalls mit dem Medizinischen Dienst, ob und in welcher Einrichtung Sie die Leistung durchführen können.

So funktioniert's

  • Ärztliche und ambulante Maßnahmen reichen nicht aus

  • Ihre ärztliche Praxis stellt Ihnen ein Muster 61 Teil B-E zur Vorlage bei der IKK classic aus.

    Hier kommen Sie zum Upload Muster 61 Teil B-E

  • Ihre IKK classic prüft Ihren Antrag

Ansprechstelle Rehabilitation und Teilhabe

Sie haben Fragen rund um das Thema Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe nach dem SGB IX?

So erreichen Sie uns

Ambulante oder stationäre Leistungen zur Rehabilitation

Sind Sie zu Hause gut versorgt und befindet sich ein ambulantes Rehabilitationszentrum in Wohnortnähe, kann bei Vorliegen bestimmter definierter Erkrankungen eine ambulante Rehabilitationsleistung in Betracht kommen. Diese Leistung gibt es unter anderem für Erkrankungen des Bewegungsapparates.

Sind sämtliche ambulante medizinische Behandlungen und eine ambulante Rehabilitationsleistung nicht ausreichend um Ihre Gesundheit wieder herzustellen, kann eine stationäre Rehabilitationsleistung notwendig sein. Dies bedeutet, Sie werden in einer auf Ihre Erkrankung spezialisierten Rehabilitationseinrichtung behandelt und untergebracht. 

Die Dauer der Rehabilitationsleistung

In der Regel übernehmen wir die Kosten bei ambulanten Rehabilitationsleistungen für 15-20 Behandlungstage und bei stationären Rehabilitationsleistungen für maximal drei Wochen. Eine Kostenübernahme über diesen Zeitraum hinaus ist nur möglich, wenn dringende medizinische Gründe eine Verlängerung erforderlich machen. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Dauer von bis zu sechs Wochen vorgesehen.

Soweit medizinisch erforderlich, können Sie nach vier Jahren erneut eine medizinische Rehabilitation durchführen. Die Wartefrist von vier Jahren für eine erneute Rehabilitation gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Zuzahlung und Kostenübernahme

Wir übernehmen alle vertraglichen Kosten. Sie tragen lediglich eine Zuzahlung von zehn Euro täglich. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von dieser Zuzahlung befreit. Für bestimmte Rehabilitationsleistungen zum Beispiel wegen Sucht, psychischer oder altersbedingter Krankheiten zahlen Sie die Zuzahlung maximal für 28 Tage im Kalenderjahr.

Informationen zur Anschlussrehabilitation

Nach schwereren Erkrankungen, wie zum Beispiel einem Herzinfarkt, einem Schlaganfall oder einem komplizierten Knochenbruch, bedarf es zur Genesung oft weiterer Unterstützung. Daher bietet die IKK classic unmittelbar im Anschluss an die akute Behandlung (beispielsweise eine stationäre Krankenhausbehandlung) Rehabilitationsleistungen an, damit Ihre Gesundheit möglichst vollständig und frühzeitig wieder hergestellt wird.

Dabei zahlen Sie wie bei der Krankenhausbehandlung einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag für insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr. Ihre bereits an das Krankenhaus geleisteten Zahlungen werden natürlich angerechnet. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von den Zuzahlungen befreit.

Frau beim Nordic Walking durch den Wald

Vorsorgeleistungen

Ob ambulant, als Kompaktkur oder stationär – mit einer Kur können Sie vielen Erkrankungen entgegenwirken. Mehr erfahren

inniger Moment zwischen Mutter und Sohn während einer Fahrradtour

Mutter-/Vater-Kind-Kur

Wir bieten unseren Versicherten spezielle Leistungen für Familien in hierfür geeigneten Einrichtungen an. Mehr erfahren

Häufige Fragen zum Thema Kuren

Ist die IKK classic für meine Kur zuständig?

Vorrangigkeit anderer Träger

Rehabilitationsleistungen werden sowohl von der IKK classic als auch von anderen Rehabilitationsträgern zur Verfügung gestellt. Unsere Zuständigkeit ist nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Rehabilitationsträger, insbesondere der Rentenversicherung. Daher haben wir in jedem Fall zu prüfen, ob zum Beispiel ein Rentenversicherungsträger vorrangig zuständig ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie berufstätig sind, Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten oder bestimmte Vorversicherungszeiten in der Rentenversicherung nachweisen können. Die Rentenversicherungsträger erbringen auch Krebsnachbehandlungen für Versicherte und Rentner.

Weitere Träger

Bei Leistungen der medizinischen Rehabilitation wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit ist vorrangig der Unfallversicherungsträger (zum Beispiel die Berufsgenossenschaft) zuständig. Die Versorgungsämter gewähren Leistungen für anerkannte Wehrdienstleiden des Kriegsbeschädigten und in bestimmten Fällen auch für seinen Ehegatten bzw. seine Eltern, wenn sie seine unentgeltliche Pflege übernommen haben. Bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Sozialamt/ Gesundheitsamt) können Sie ebenfalls eine Leistung beantragen.

Wie ist mein Lebensunterhalt während einer Kur gesichert?

Finanzielle Leistungen

Sollten Sie durch eine stationäre Vorsorgeleistung oder aufgrund einer medizinischen Rehabilitationsleistung einen Einkommensausfall haben, so erhalten Sie in der Regel sogenannte Entgeltersatzleistungen. Als Arbeitnehmer haben Sie meist zunächst Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Sofern dieser Anspruch nicht oder nicht mehr besteht, erhalten Sie folgende Entgeltersatzleistungen:

  • Ist der Rentenversicherungsträger für Ihre Rehabilitationsleistung zuständig, erhalten Sie von diesem Übergangsgeld.
  • Bei Leistungen des Unfallversicherungsträgers oder des Versorgungsamtes haben Sie Anspruch auf Verletztengeld.

Ersatz des Entgeltausfalls

Erbringt die IKK classic die stationäre Vorsorgeleistung beziehungsweise medizinische Rehabilitationsleistung und sind Sie mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert, erhalten Sie Krankengeld von uns. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts (maximal monatlich 2.966,40 Euro im Jahr 2016), höchstens jedoch 90 Prozent Ihres bisherigen Nettoarbeitsentgelts.

Die Dauer des Krankengeldanspruchs

Grundsätzlich wird von uns so lange Krankengeld gewährt, wie Ihre Arbeitsunfähigkeit besteht. Für dieselbe Erkrankung (einschließlich hinzugetretener Krankheiten) dürfen wir jedoch längstens für 1 1/2 Jahre (78 Wochen) innerhalb von drei Jahren Krankengeld an Sie auszahlen. Damit Sie nach Ablauf der Höchstanspruchsdauer nicht ohne Einnahmen dastehen, ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig die Rehabilitation oder Rente beantragen. Ist die Rente bei Ablauf Ihres Krankengeldes noch nicht bewilligt, kann Ihnen eventuell Arbeitslosengeld durch die Arbeitsagentur gezahlt werden.

Wie bin ich während einer Kur versichert?

Beitragsfrei in der Krankenversicherung

Ihre Mitgliedschaft bei uns wird während des Bezugs von Krankengeld selbstverständlich beitragsfrei fortgeführt. Dies ist Ihr besonderer Vorteil in der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber einer privaten. Aus dem Krankengeld zahlen Sie zur Rentenversicherung 9,3 Prozent, zur Arbeitsförderung 1,5 Prozent und zur Pflegeversicherung 1,275 Prozent* (Sachsen: 1,775 Prozent) Beiträge, wenn Sie in diesen Zweigen versicherungspflichtig sind. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die Beitragsberechnung in Ihrem Fall.

* Der Beitragssatz gilt für Versicherte, die Kinder erziehen oder erzogen haben bzw. vor dem 01.01.1940 geboren wurden. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen 0,25 Prozentpunkte mehr.

Wer versorgt den Haushalt, wenn ich auf Kur bin?

Haushaltshilfe der IKK classic

Erhalten Sie von der IKK classic eine stationäre Vorsorgeleistung oder eine medizinische Rehabilitationsleistung, übernehmen wir in bestimmten Fällen die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine Ersatzkraft. Voraussetzung ist unter anderem, dass sonst die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Auch von anderen Rehabilitationsträgern können Sie während der Leistung oftmals eine Haushaltshilfe erhalten, so zum Beispiel bei einer stationären Rehabilitation der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Kann ich auch eine Kur im Ausland beantragen?

Wo kann eine Kur im Ausland in Anspruch genommen werden?

Ambulante Vorsorgeleistungen können auch in anerkannten Kurorten im Ausland in Anspruch genommen werden. Darunter fallen Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG), die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie die Schweiz im Wege der Kostenerstattung nach vorheriger Genehmigung. Ihre IKK classic berät Sie gern über die Möglichkeiten in den einzelnen Staaten.

Kostenerstattung für eine Kur im Ausland

Die IKK classic erstattet Ihnen bei der Durchführung einer ambulanten Vorsorgeleistung im europäischen Ausland die Kosten für die (kur-)ärztliche Behandlung, verordnete ortsgebundene und sonstige Heilmittel und zahlt Ihnen einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrtkosten.

Voraussetzungen für eine Kur im Ausland

Die Mindestdauer beträgt 14 Kalendertage. Maximal werden die Kosten für 21 Kalendertage übernommen. Eine Wiederholung ist bei medizinischer Notwendigkeit frühestens nach Ablauf von drei Jahren möglich.

Für eine Kostenerstattung ist eine ärztliche Verordnung für die Heilmittel erforderlich. Diese kann sowohl vom Hausarzt als auch vom Kurarzt vor Ort ausgestellt werden. Erstattungsfähig sind alle Heilmittel, die in Deutschland verordnungsfähig sind. Lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen sowie ein Abschlag von 10 Prozent für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden Ihnen vom Erstattungsbetrag abgezogen.