Wo kann eine Kur im Ausland in Anspruch genommen werden?
Ambulante Vorsorgeleistungen können auch in anerkannten Kurorten im Ausland in Anspruch genommen werden. Darunter fallen Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG), die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie die Schweiz im Wege der Kostenerstattung nach vorheriger Genehmigung. Ihre IKK classic berät Sie gern über die Möglichkeiten in den einzelnen Staaten.
Kostenerstattung für eine Kur im Ausland
Die IKK classic erstattet Ihnen bei der Durchführung einer ambulanten Vorsorgeleistung im europäischen Ausland die Kosten für die (kur-)ärztliche Behandlung, verordnete ortsgebundene und sonstige Heilmittel und zahlt Ihnen einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrtkosten.
Voraussetzungen für eine Kur im Ausland
Die Mindestdauer beträgt 14 Kalendertage. Maximal werden die Kosten für 21 Kalendertage übernommen. Eine Wiederholung ist bei medizinischer Notwendigkeit frühestens nach Ablauf von drei Jahren möglich.
Für eine Kostenerstattung ist eine ärztliche Verordnung für die Heilmittel erforderlich. Diese kann sowohl vom Hausarzt als auch vom Kurarzt vor Ort ausgestellt werden. Erstattungsfähig sind alle Heilmittel, die in Deutschland verordnungsfähig sind. Lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen sowie ein Abschlag von 10 Prozent für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden Ihnen vom Erstattungsbetrag abgezogen.