Um verschreibungspflichtige Medikamente zu erhalten, benötigen Sie ein Rezept Ihres Arztes. Seit 2024 ist das E-Rezept verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung. Sofern Ihnen ein E-Rezept ausgestellt wurde, können Sie selbst entscheiden, wie Sie es einlösen möchten. Folgende Möglichkeiten bestehen:
- eGK (Auslesen der eGK in der Apotheke vor Ort)
- Vorlage/Übermittlung QR-Code (in der bzw. an die Apotheke)
- per IKK classic ePA-App
Das Einlösen eines E-Rezeptes in einer Online-Apotheke ist nur über die jeweilige App der Online-Apotheke möglich.
Für bestimmte Arzneimittel (z. B. Betäubungsmittel [gelbe Rezepte mit Durchschlag] besteht aktuell noch keine verbindliche Umsetzung einer E-Rezeptverordnung. Gleiches gilt für Arzneiempfehlungen (grüne Rezepte) sowie Produkte nach § 31 SGB V wie bilanzierte Diäten und Teststreifen, Verbandmittel, und Rezepte des Sprechstundenbedarfes (SSB).
Mit einer Umsetzung ist kurz- bis mittelfristig zu rechnen.
Apothekenpflichtige Medikamente erhalten sie nur in der Apotheke, benötigen aber kein Rezept. Da diese Arzneimittel als „besonders beratungsbedürftige Ware" gelten, muss vor der Abgabe ein Beratungsgespräch mit dem Apotheker stattfinden.
Frei verkäufliche Medikamente erhalten Sie auch in Reformhäusern, Drogerie- oder Supermärkten. Es besteht keine Beratungspflicht. Sie sollten aber den Beipackzettel sehr gründlich lesen. Erwähnen Sie diese Medikamente auch, wenn Ihr Arzt oder Apotheker Sie fragt, was Sie "außerdem" für Medikamente einnehmen, denn selbst Naturstoffe können Wechselwirkungen auslösen.