Bunte Pillen liegen auf blauem Hintergrund.

Kostenübernahme von Medikamenten

Damit Sie schnell wieder gesund werden, übernimmt die IKK classic die Kosten für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, wenn diese notwendig und verordnungsfähig sind. Ihr Arzt entscheidet, welches Medikament für Sie am besten geeignet ist.

So funktioniert die Arzneimittel-Suche

Sie möchten wissen, für welche Arzneimittel wir Rabattverträge abgeschlossen haben? Dann entscheiden Sie sich in der Auswahl für "rabattfähige Medikamente".

Sie sind schwanger und möchten wissen, für welche Mineralstoffe wir uns an den Kosten beteiligen? Dann wählen Sie "Mineralstoffe für Schwangere".

Oder Sie suchen nach apothekenpflichtigen verschreibungsfreien Medikamenten aus den Bereichen Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie, für die wir einen Teil der Kosten übernehmen? Dann wählen Sie "Alternative Arzneimittel".

Anschließend geben Sie im Suchfeld einfach einen Wirkstoff, die Pharmazentralnummer (PZN), den Namen eines Arzneimittels oder eines Herstellers ein. 

PZN:
Wirkstoff:
Darreichungsform:
Packungsmenge:
Normpackungsgröße:

Bitte beachten Sie: Bei weiteren Fragen zum Arzneimittel wenden Sie sich bitte an Ihre Arztpraxis oder Apotheke.

Diese Medikamente kann der Arzt verschreiben

Aufgrund der verschiedenen Rezeptformen kann Ihr Arzt Ihnen alle Arzneimittel verschreiben, die in Deutschland zugelassen sind. Aber die Krankenkasse darf Ihnen nicht alle Arzneimittel bezahlen. Welche verschreibungspflichtigen Medikamente Ihre gesetzliche Krankenkasse abdeckt, regelt ein Katalog in der „Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“. Ihr Arzt wird Sie darauf hinweisen, wenn er ein Medikament für erforderlich hält, das nicht im Katalog enthalten ist.

Was die Farben des Rezeptes bedeuten

  • Das rosa Kassenrezept ist das gebräuchlichste. Die IKK classic übernimmt die Kosten für die darauf verordneten Medikamente (maximal drei). Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung, auch Rezeptgebühr genannt. Das rosa Kassenrezept gilt ab Ausstellungsdatum für 28 Tage.

  • Das blaue Rezept bekommen Sie, wenn die darauf verordneten verschreibungspflichtigen Medikamente (maximal drei) nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Diese müssen Sie selbst bezahlen. Das blaue Rezept ist ab Ausstellung drei Monate gültig

  • Auf dem grünen Rezept notiert Ihr Arzt rezeptfreie Medikamente, deren Dosierung und weitere Informationen zur Einnahme. Diese Medikamente sind nur eine Empfehlung Ihres Arztes und müssen daher grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlt werden. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei alternativen Arzneimitteln oder Mineralstoffen für Schwangere können wir die Kosten erstatten. Allerdings können Sie die Ausgaben unter Vorlage von Rezept und Apothekenquittung als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer geltend machen.

Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und man sieht auf dem Display das IKK GesundheitsCockpit.

GesundheitsCockpit

Mit dem GesundheitsCockpit bietet unsere IKK classic-App Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gesundheit noch besser digital zu organisieren. Mehr erfahren

Zuzahlungen und Mehrkosten

Sie leisten in der Apotheke eine gesetzliche Zuzahlung. Diese sogenannte Rezeptgebühr beträgt 10 Prozent des Abgabepreises des Arzneimittels, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, aber nicht mehr als die Kosten des Arzneimittels.

Für viele Medikamente ist ein sogenannter Festbetrag festgelegt, also eine Höchstgrenze, bis zu der die Krankenkasse die Kosten übernehmen darf. Liegt der Preis des Arzneimittels darüber, zahlen Sie den übersteigenden Betrag als Mehrkosten zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung. Die Mehrkosten müssen Sie auch zahlen, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

 

Von der Zuzahlung ausgenommen

Patienten bis 18 Jahre leisten keine Zuzahlungen.

Auch Verordnungen bei Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit Entbindungen sind zuzahlungsfrei.

Die Zuzahlung entfällt außerdem, wenn der Patient ein verschreibungspflichtiges Medikament benötigt, dessen Verkaufspreis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, sogenannte zuzahlungsbefreite Arzneimittel. Weitere Informationen hierzu und eine Übersicht finden Sie beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung. Gern können Sie auch bei unserer medizinischen Beratung über die IKK Med-Hotline nachfragen.

Darüber hinaus sind einige Rabattarzneimittel der IKK classic von der Zuzahlung befreit.

Rabattverträge

Durch Rabattarzneimittel kann Patienten eine Versorgung mit Präparaten in gleichbleibend hoher Qualität zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig sollen die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen und damit die Kosten für die Versicherten gesenkt werden. Vorausgesetzt, der verordnende Arzt sieht keine medizinischen Gründe, die der Versorgung mit einem rabattierten Mittel widersprechen.

Da die Verträge regelmäßig neu ausgeschrieben werden, kann es sein, dass Sie plötzlich ein Medikament erhalten, das ganz anders aussieht als das vorherige Präparat. Sie können sich jedoch sicher sein, dass Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel gleichbleiben. Denn: Die Medikamente müssen den gleichen Wirkstoff, die gleiche Wirkstärke, eine identische oder vergleichbare Darreichungsform, die gleiche Packungsgröße und die Zulassung für ein identisches Anwendungsgebiet haben.

Sie wollen wissen, ob für ein bestimmtes Medikament ein Rabattvertrag zwischen der IKK classic und einem Hersteller besteht? Das können Sie über unsere Arzneimittelsuche ganz einfach herausfinden.

Sie möchten ein Rezept zur Kostenerstattung einreichen?

Schnell und unkompliziert können Sie Rezepte beispielsweise über die IKK Onlinefiliale oder unsere IKK classic-App einreichen.

Sie haben Fragen rund um das E-Rezept?

Antworten zum E-Rezept finden Sie hier

Fälle, in denen keine Kostenübernahme möglich ist

Für Privatrezepte (blaues Rezept) und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (grünes Rezept) dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten grundsätzlich nicht übernehmen.

Für Patienten über 18 Jahren können für folgende verschreibungspflichtige Arzneimittel ebenfalls keine Kosten übernommen werden:

  • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten (Schnupfenmittel, Hustenlöser etc.)

  • Mund- und Rachentherapeutika, ausgenommen bei Pilzinfektionen

  • Abführmittel

  • Arzneimittel gegen Reisekrankheit

  • Potenzmittel

  • Mittel zur Raucherentwöhnung, Zügelung des Appetits, Regulierung des Körpergewichtes oder Haarwuchsmittel

Ausnahmefälle

In Ausnahmefällen darf die IKK classic auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente die Kosten übernehmen.

Entweder bei Patienten unter 12 Jahren oder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn Entwicklungsstörungen vorliegen. Ausnahmen sind auch möglich, wenn das Mittel bei einer schwerwiegenden Krankheit zum Therapiestandard gehört. Auch sogenannte alternative Arzneimittel (Anthroposophie, Homöopathie, Phytotherapie, Schüssler-Salze) können bei bestimmten Erkrankungen verordnet werden, wenn sie als Therapiestandard gelten (s. hierzu auch den Reiter "Alternative Arzneimittel in der Arzneimittel-Suche oben).

Medikamente richtig entsorgen

Die Entsorgung ist auf kommunaler Ebene unterschiedlich geregelt. In vielen Orten ist die Entsorgung aber über die Mülltonne möglich, denn alte Medikamente fallen unter den Siedlungsabfall, also der Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen wie Arztpraxen vorkommt. Die Entsorgung über Recyclinghöfe oder Schadstoffmobile ist ebenfalls möglich. Manche Apotheken nehmen auch freiwillig Medikamente zur Entsorgung an.

Mehr zur richtigen Arzneimittelentsorgung können Sie auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachlesen.

Die Entsorgung für spezielle Medikamente, wie Krebsmedikamente oder Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, muss beim Entsorger erfragt werden.

Warum falsch entsorgte Medikamente Umwelt und Gesundheit belasten

20-45 Pozent der Bevölkerung entsorgen Medikamente über die Toilette oder das Waschbecken – davon ist dringend abzuraten! Denn falsch entsorgte Medikamente können Flüsse, Seen und sogar das Trinkwasser belasten. Arzneistoffe, die in die Kanalisation gelangen, können nicht vollständig in Kläranlagen herausgefiltert werden.

In Deutschland gibt es 9400 Kläranlagen verschiedener Größe und verschiedener Reinigungsstufen. Mit Hilfe dieser Reinigungsstufen werden viele der Medikamentenwirkstoffe eliminiert.

Es gibt jedoch Rückstände, die nicht gefiltert werden können. Diese gelangen in Flüsse und Seen und können dort Lebewesen schaden. Hormonell wirksame Substanzen können z. B. die Fortpflanzung von Fischen beeinträchtigen. Auch der Schmerzmittel-Wirkstoff Diclofenac wurde bereits in unseren Gewässern gefunden und verursacht unter anderem Nierenschäden bei Forellen.

Bei Forschungsprojekten und Untersuchungsprogrammen werden folgende Wirkstoffklassen besonders häufig nachgewiesen: Jodierte Röntgenkontrastmittel, Antiepileptikum Carbamazepin, Schmerzmittel, Lipidsenker, Betablocker, Synthetische Hormone (Antibaby-Pille) und Antibiotisches Sulfamethoxazol.

Durch den Wasserkreislauf gelangen diese Wirkstoffe wieder in die privaten Haushalte, indem sie verdunsten oder in das Grundwasser fließen. Deshalb ist es wichtig, dass Medikamente richtig entsorgt werden: Wir schützen damit die Umwelt und unsere eigene Gesundheit.

Häufige Fragen zu Medikamenten

Warum belasten falsch entsorgte Medikamente Umwelt und Gesundheit?

20-45 Pozent der Bevölkerung entsorgen Medikamente über die Toilette oder das Waschbecken – davon ist dringend abzuraten! Denn falsch entsorgte Medikamente können Flüsse, Seen und sogar das Trinkwasser belasten. Arzneistoffe, die in die Kanalisation gelangen, können nicht vollständig in Kläranlagen herausgefiltert werden.

In Deutschland gibt es 9400 Kläranlagen verschiedener Größe und verschiedener Reinigungsstufen. Mit Hilfe dieser Reinigungsstufen werden viele der Medikamentenwirkstoffe eliminiert.

Es gibt jedoch Rückstände, die nicht gefiltert werden können. Diese gelangen in Flüsse und Seen und können dort Lebewesen schaden. Hormonell wirksame Substanzen können z. B. die Fortpflanzung von Fischen beeinträchtigen. Auch der Schmerzmittel-Wirkstoff Diclofenac wurde bereits in unseren Gewässern gefunden und verursacht unter anderem Nierenschäden bei Forellen.

Bei Forschungsprojekten und Untersuchungsprogrammen werden folgende Wirkstoffklassen besonders häufig nachgewiesen: Jodierte Röntgenkontrastmittel, Antiepileptikum Carbamazepin, Schmerzmittel, Lipidsenker, Betablocker, Synthetische Hormone (Antibaby-Pille) und Antibiotisches Sulfamethoxazol.

Durch den Wasserkreislauf gelangen diese Wirkstoffe wieder in die privaten Haushalte, indem sie verdunsten oder in das Grundwasser fließen. Deshalb ist es wichtig, dass Medikamente richtig entsorgt werden: Wir schützen damit die Umwelt und unsere eigene Gesundheit.

Was ist der Unterschied zwischen verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und frei verkäuflichen Medikamenten?

Um verschreibungspflichtige Medikamente zu erhalten, benötigen Sie ein Rezept Ihres Arztes. Seit 2024 ist das E-Rezept verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung. Sofern Ihnen ein E-Rezept ausgestellt wurde, können Sie selbst entscheiden, wie Sie es einlösen möchten. Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • eGK (Auslesen der eGK in der Apotheke vor Ort)
  • Vorlage/Übermittlung QR-Code (in der bzw. an die Apotheke) 
  • per IKK classic ePA-App

Das Einlösen eines E-Rezeptes in einer Online-Apotheke ist nur über die jeweilige App der Online-Apotheke möglich.

Für bestimmte Arzneimittel (z. B. Betäubungsmittel [gelbe Rezepte mit Durchschlag] besteht aktuell noch keine verbindliche Umsetzung einer E-Rezeptverordnung. Gleiches gilt für Arzneiempfehlungen (grüne Rezepte) sowie Produkte nach § 31 SGB V wie bilanzierte Diäten und Teststreifen, Verbandmittel, und Rezepte des Sprechstundenbedarfes (SSB).

Mit einer Umsetzung ist kurz- bis mittelfristig zu rechnen.

Apothekenpflichtige Medikamente erhalten sie nur in der Apotheke, benötigen aber kein Rezept. Da diese Arzneimittel als „besonders beratungsbedürftige Ware" gelten, muss vor der Abgabe ein Beratungsgespräch mit dem Apotheker stattfinden.

Frei verkäufliche Medikamente erhalten Sie auch in Reformhäusern, Drogerie- oder Supermärkten. Es besteht keine Beratungspflicht. Sie sollten aber den Beipackzettel sehr gründlich lesen. Erwähnen Sie diese Medikamente auch, wenn Ihr Arzt oder Apotheker Sie fragt, was Sie "außerdem" für Medikamente einnehmen, denn selbst Naturstoffe können Wechselwirkungen auslösen.

Was sind Generika?

Wenn Pharmaunternehmen Medikamente mit neuen Wirkstoffen entwickeln, haben sie zunächst für 10 bis 15 Jahre ein Patent darauf. In dieser Zeitspanne darf kein anderes Pharmaunternehmen diesen Wirkstoff produzieren. Danach dürfen auch andere Hersteller Medikamente mit diesem Wirkstoff herstellen und tun dies oft zu einem deutlich niedrigeren Preis. Solche patentfreien, wirkstoffgleichen Medikamente werden als Generika bezeichnet.

Die enthaltenen sonstigen Zutaten des Generikums und das Herstellverfahren können sich vom Original unterscheiden. Entscheidend ist, dass der gleiche Wirkstoff in derselben Konzentration enthalten ist.

Was sind Rabattarzneimittel?

Alle gesetzlichen Krankenkassen dürfen seit 2003 sogenannte Rabattverträge mit den Herstellern von Arzneimitteln abschließen. In diesen Verträgen wird vereinbart, dass die Pharmahersteller die Patienten beziehungsweise die Apotheken mit bestimmten Medikamenten beliefern. Die Kassen erhalten dafür Rabatte. Sie sind gesetzlich sogar dazu aufgefordert, diese Möglichkeit zu nutzen. Umgekehrt sind die Apotheken nach der Aut-idem-Regelung dazu verpflichtet, alte Medikamente durch neue rabattierte Arzneimittel zu ersetzen. Vorausgesetzt, der verordnende Arzt sieht keine medizinischen Gründe, die der Versorgung mit einem rabattierten Mittel widersprechen.

Durch die Rabattverträge soll den Patienten eine Versorgung mit Präparaten in gleichbleibend hoher Qualität zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig sollen die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen und damit die Kosten für die Versicherten gesenkt werden. Das Ziel: die Beitragssätze für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auf einem möglichst stabilen Niveau halten.

Die Verträge gelten in der Regel für zwei Jahre. Um den Wettbewerb im Arzneimittelmarkt lebendig zu gestalten, können sich nach Ablauf der zwei Jahre alle Hersteller erneut um einen Vertrag mit der IKK classic bewerben. Bei einem Wechsel der Hersteller kann es sein, dass Versicherte plötzlich ein neues Medikament erhalten. Häufig sieht es anders aus als das vorherige Präparat. Die Patienten können sich jedoch sicher sein, dass Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel gleichbleiben. Denn: Die Medikamente müssen den gleichen Wirkstoff, die gleiche Wirkstärke, eine identische oder vergleichbare Darreichungsform, die gleiche Packungsgröße und die Zulassung für ein identisches Anwendungsgebiet haben.

Was bedeutet aut idem?

Auf jedem Kassenrezept finden Sie ein Kästchen mit dem Hinweis „aut idem“ (lateinisch für „oder das Gleiche“). Das ist ein Hinweis für Ihre Apotheke. Lässt Ihr Arzt dieses Feld frei, ist die Apotheke verpflichtet, Ihnen – soweit vorhanden – ein wirkstoffgleiches preisgünstigeres Arzneimittel abzugeben, mit dessen Hersteller die IKK classic einen Rabattvertrag hat. Dabei ist auf gleiche Wirkstärke, gleiche Darreichungsform und in etwa gleiche Packungsgröße zu achten. Besteht keine solche Vereinbarung, hat die Apotheke eines der drei jeweils preisgünstigsten Arzneimittel auszuwählen. Möchten Sie in diesem Fall ein anderes als das rabattierte Medikament erhalten, ist das möglich, Sie müssen die Mehrkosten dafür jedoch selbst zahlen.

Streicht der Arzt das Aut-idem-Feld durch, weil aus seiner Sicht medizinische Gründe gegen einen Austausch sprechen, darf die Apotheke kein anderes Medikament ausgeben.

Was steht im Beipackzettel?

Der Beipackzettel enthält wichtige Informationen zu Ihrem Medikament. Sie sollten ihn daher immer gründlich lesen und aufbewahren, um festzustellen, ob eventuelle Nebenwirkungen auf dieses Medikament zurückgehen könnten. Der Beipackzettel erläutert Ihnen,

  • gegen welche Beschwerden das Medikament zugelassen ist,
  • wann Sie das Medikament nicht oder nur in Absprache mit Ihrem Arzt einnehmen dürfen,
  • ob das Medikament für bestimmte Patientengruppen nicht geeignet ist,
  • mit welchen anderen Medikamenten Wechselwirkungen auftreten könnten,
  • wie und wann Sie das Medikament einnehmen sollten – die Dosierung legt vorrangig Ihr Arzt fest,
  • was bei Überdosierung oder einer vergessenen Einnahme zu tun ist,
  • in welcher Wahrscheinlichkeit welche Nebenwirkungen möglich sind und was Sie dann tun sollten,
  • sowie wie das Medikament aufbewahrt werden sollte und wie lange es nach Anbruch verwendbar ist.

Wie beurteile ich als Laie die im Beipackzettel beschriebenen Neben- und Wechselwirkungen?

Der Beipackzettel führt die dokumentierten Nebenwirkungen und ihre bisher bekannte Häufigkeit auf.

Das bedeuten die Angaben:

  • sehr häufig: bei mehr als jedem zehnten Anwender
  • häufig: bei einem von hundert bis zehn Anwendern
  • gelegentlich: bei einem von tausend bis hundert Anwendern
  • selten: bei einem von tausend bis zehntausend Anwendern
  • sehr selten: bei weniger als einem von zehntausend Anwender

Wenn Sie nach Einnahme des Medikamentes eine der beschriebenen Nebenwirkungen oder sonstige Beschwerden feststellen, sollten Sie umgehend Rücksprache mit Ihrem Arzt halten. Nur er kann Nutzen und Risiken Ihrer weiteren Behandlung sinnvoll einschätzen.

Welche unterschiedlichen Medikamente gibt es?

Bei Medikamenten wird der arzneilich wirksame Bestandteil als Wirkstoff oder Arzneistoff bezeichnet. Auch eine Kombination mehrerer Arzneistoffe in einem Medikament ist möglich. Die Arzneistoffe erzeugen die Wirkung des Medikamentes. Sie können in der Natur vorkommen oder teilweise oder komplett synthetisch (chemisch oder gentechnisch) hergestellt werden.

Medikamente können den Arzneistoff in reiner Form enthalten. Oft jedoch werden Hilfsstoffe zugefügt, um den Wirkstoff zum Beispiel in einer festen Konzentration anzubieten, ihn in eine bestimmte Form (etwa Kapsel oder Creme) zu bringen oder um ihn zu konservieren.

Bei pflanzlichen Medikamenten sind alle enthaltenen Arznei- und Hilfsstoffe pflanzlicher Herkunft.

Bei der Homöopathie gelten auch einige Wirkstoffe als Arzneistoffe, die in der klassischen Pharmakologie nicht dazu zählen. Die Homöopathie arbeitet mit Verdünnungen, sogenannten Potenzen, und bietet ihre Medikamente unter anderem in Form von Globuli – wirkstoffgetränkten Zuckerkügelchen – an.

Was unterscheidet Medikamente von Mineralstoffen bzw. Nahrungsergänzungsmitteln?

Jeder Mensch sollte ein ausgewogenes Spektrum an Vitaminen und Mineralstoffen zu sich nehmen. Das ist mithilfe einer ausgewogenen Ernährung möglich, sodass Nahrungsergänzungsmittel selten erforderlich sind. Nur in Sonderfällen wie Schwangerschaft oder bei bestimmten Erkrankungen wird Ihnen Ihr Arzt ergänzende Präparate verordnen oder empfehlen. Nahrungsergänzungsmittel ersetzen keine Medikamente, sie zählen zu den Lebensmitteln und sind nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen oder zu verhüten. Gerade Raucher und Personen, die viele verschiedene Medikamente einnehmen, sollten Nahrungsergänzungsmittel nur in Absprache mit ihrem Arzt einnehmen, weil sehr leicht unerwünschte Wechselwirkungen auftreten können.

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