inniger Moment zwischen Mutter und Sohn während einer Mutter-Kind-Kur

Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur

Mütter und Väter können aufgrund ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sein. Verspricht in einem solchen Fall die Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung medizinische Hilfe, übernimmt die IKK classic die Kosten.

Ziel ist es, den spezifischen Gesundheitsrisiken von Müttern und Vätern mit Erziehungsverantwortung durch psychologische, pädagogische und gesundheitsfördernde Hilfen, wie beispielsweise Entspannungs-, Gesprächs- und Bewegungstherapien oder Erziehungsberatung, entgegenzuwirken.

 

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit nutzen wir in den Überschriften nur die Variante Mutter-Kind-Kur.

Mutter-Kind-Kur im Überblick

  • Antrag:

    Verordnung vom Hausarzt

  • Dauer:

    3 Wochen

  • Kinder:

    Mitnahme unter bestimmten Voraussetzungen

  • Ort:

    Auswahl der Einrichtung erfolgt über IKK classic (Wünsche werden so soweit wie möglich berücksichtigt)

  • Arbeitgeber:

    Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Voraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur

Für Ihre Gesundheit kann es das Beste sein, wenn Sie sich getrennt von Ihren Kindern erholen. Die Kur kann jedoch auch als kombinierte Mutter-Kind-Leistung beziehungsweise Vater-Kind-Leistung erbracht werden, wenn Ihr/e Kinder maximal 12 Jahre alt ist/sind. In besonderen Fällen kann eine Altersgrenze von maximal 14 Jahren gelten; für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze. Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

  • Das Kind ist ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank
    oder

  • eine Trennung würde zu psychischen Problemen führen
    oder

  • die Eltern-Kind-Beziehung ist belastet
    oder

  • es ist keine andere Betreuung möglich.

Mutter-Kind-Kur beantragen

Sollten Sie an einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur Interesse haben und diese medizinisch erforderlich sein, können Sie die Leistung ganz einfach bei uns beantragen.

Erste Anlaufstelle für eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur ist jedoch Ihre hausärztliche Praxis. Arzt oder Ärztin entscheidet, ob eine medizinische Vorsorgeleistung beziehungsweise eine Rehabilitationsleistung notwendig ist und welches Formular Sie bei uns einreichen müssen:

Frau beim Nordic Walking im Wald

Vorsorgeleistungen

Ob ambulant, als Kompaktkur oder stationär – mit einer Kur können Sie vielen Erkrankungen entgegenwirken. Mehr erfahren

ältere Frau absolviert Pilatesübungen mit einer Trainerin

Rehabilitationsleistungen

Rehabilitationsleistungen dienen dazu, eine bereits eingetretene Erkrankung bestmöglich zu behandeln. Mehr erfahren

Kostenübernahme

Die Kostenübernahme erfolgt abzüglich Ihres gesetzlichen Eigenanteils von zehn Euro pro Tag. Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts.

Für die Fahrkosten übernehmen Sie einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der tatsächlichen Kosten. Das sind pro Fahrt und Person mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.

Häufige Fragen zum Thema Kuren

Ist die IKK classic für meine Kur zuständig?

Vorrangigkeit anderer Träger

Rehabilitationsleistungen werden sowohl von der IKK classic als auch von anderen Rehabilitationsträgern zur Verfügung gestellt. Unsere Zuständigkeit ist nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Rehabilitationsträger, insbesondere der Rentenversicherung. Daher haben wir in jedem Fall zu prüfen, ob zum Beispiel ein Rentenversicherungsträger vorrangig zuständig ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie berufstätig sind, Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten oder bestimmte Vorversicherungszeiten in der Rentenversicherung nachweisen können. Die Rentenversicherungsträger erbringen auch Krebsnachbehandlungen für Versicherte und Rentner.

Weitere Träger

Bei Leistungen der medizinischen Rehabilitation wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit ist vorrangig der Unfallversicherungsträger (zum Beispiel die Berufsgenossenschaft) zuständig. Die Versorgungsämter gewähren Leistungen für anerkannte Wehrdienstleiden des Kriegsbeschädigten und in bestimmten Fällen auch für seinen Ehegatten bzw. seine Eltern, wenn sie seine unentgeltliche Pflege übernommen haben. Bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Sozialamt/ Gesundheitsamt) können Sie ebenfalls eine Leistung beantragen.

Wie ist mein Lebensunterhalt während einer Kur gesichert?

Finanzielle Leistungen

Sollten Sie durch eine stationäre Vorsorgeleistung oder aufgrund einer medizinischen Rehabilitationsleistung einen Einkommensausfall haben, so erhalten Sie in der Regel sogenannte Entgeltersatzleistungen. Als Arbeitnehmer haben Sie meist zunächst Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Sofern dieser Anspruch nicht oder nicht mehr besteht, erhalten Sie folgende Entgeltersatzleistungen:

  • Ist der Rentenversicherungsträger für Ihre Rehabilitationsleistung zuständig, erhalten Sie von diesem Übergangsgeld.
  • Bei Leistungen des Unfallversicherungsträgers oder des Versorgungsamtes haben Sie Anspruch auf Verletztengeld.

Ersatz des Entgeltausfalls

Erbringt die IKK classic die stationäre Vorsorgeleistung beziehungsweise medizinische Rehabilitationsleistung und sind Sie mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert, erhalten Sie Krankengeld von uns. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts (maximal monatlich 2.966,40 Euro im Jahr 2016), höchstens jedoch 90 Prozent Ihres bisherigen Nettoarbeitsentgelts.

Die Dauer des Krankengeldanspruchs

Grundsätzlich wird von uns so lange Krankengeld gewährt, wie Ihre Arbeitsunfähigkeit besteht. Für dieselbe Erkrankung (einschließlich hinzugetretener Krankheiten) dürfen wir jedoch längstens für 1 1/2 Jahre (78 Wochen) innerhalb von drei Jahren Krankengeld an Sie auszahlen. Damit Sie nach Ablauf der Höchstanspruchsdauer nicht ohne Einnahmen dastehen, ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig die Rehabilitation oder Rente beantragen. Ist die Rente bei Ablauf Ihres Krankengeldes noch nicht bewilligt, kann Ihnen eventuell Arbeitslosengeld durch die Arbeitsagentur gezahlt werden.

Wie bin ich während einer Kur versichert?

Beitragsfrei in der Krankenversicherung

Ihre Mitgliedschaft bei uns wird während des Bezugs von Krankengeld selbstverständlich beitragsfrei fortgeführt. Dies ist Ihr besonderer Vorteil in der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber einer privaten. Aus dem Krankengeld zahlen Sie zur Rentenversicherung 9,3 Prozent, zur Arbeitsförderung 1,5 Prozent und zur Pflegeversicherung 1,275 Prozent* (Sachsen: 1,775 Prozent) Beiträge, wenn Sie in diesen Zweigen versicherungspflichtig sind. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die Beitragsberechnung in Ihrem Fall.

* Der Beitragssatz gilt für Versicherte, die Kinder erziehen oder erzogen haben bzw. vor dem 01.01.1940 geboren wurden. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen 0,25 Prozentpunkte mehr.

Wer versorgt den Haushalt, wenn ich auf Kur bin?

Haushaltshilfe der IKK classic

Erhalten Sie von der IKK classic eine stationäre Vorsorgeleistung oder eine medizinische Rehabilitationsleistung, übernehmen wir in bestimmten Fällen die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine Ersatzkraft. Voraussetzung ist unter anderem, dass sonst die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Auch von anderen Rehabilitationsträgern können Sie während der Leistung oftmals eine Haushaltshilfe erhalten, so zum Beispiel bei einer stationären Rehabilitation der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Kann ich auch eine Kur im Ausland beantragen?

Wo kann eine Kur im Ausland in Anspruch genommen werden?

Ambulante Vorsorgeleistungen können auch in anerkannten Kurorten im Ausland in Anspruch genommen werden. Darunter fallen Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG), die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie die Schweiz im Wege der Kostenerstattung nach vorheriger Genehmigung. Ihre IKK classic berät Sie gern über die Möglichkeiten in den einzelnen Staaten.

Kostenerstattung für eine Kur im Ausland

Die IKK classic erstattet Ihnen bei der Durchführung einer ambulanten Vorsorgeleistung im europäischen Ausland die Kosten für die (kur-)ärztliche Behandlung, verordnete ortsgebundene und sonstige Heilmittel und zahlt Ihnen einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrtkosten.

Voraussetzungen für eine Kur im Ausland

Die Mindestdauer beträgt 14 Kalendertage. Maximal werden die Kosten für 21 Kalendertage übernommen. Eine Wiederholung ist bei medizinischer Notwendigkeit frühestens nach Ablauf von drei Jahren möglich.

Für eine Kostenerstattung ist eine ärztliche Verordnung für die Heilmittel erforderlich. Diese kann sowohl vom Hausarzt als auch vom Kurarzt vor Ort ausgestellt werden. Erstattungsfähig sind alle Heilmittel, die in Deutschland verordnungsfähig sind. Lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen sowie ein Abschlag von 10 Prozent für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden Ihnen vom Erstattungsbetrag abgezogen.

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