Väter sind heute viel stärker in die Erziehung der Kinder einbezogen als früher. Viele Paare nutzen vor allem die ersten Wochen und Monate nach der Geburt, um die gemeinsame Zeit als Familie zu genießen. Dafür ist die Elternzeit vorgesehen. Während dieser Zeit können sich Mütter und Väter von der Arbeit freistellen lassen.
Vaterschaftsurlaub 2026: Wenn Väter Elternzeit beantragen
Mütter und Väter können sich nach der Geburt eines Kindes bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen lassen. Sie können eine Auszeit im Beruf nehmen, um sich der Erziehung des Kindes zu widmen. Das ist gesetzlich geregelt. Einen eigenen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub gibt es in Deutschland dagegen bis heute nicht. Auch für Arbeitgeber gibt es dabei einige Dinge zu beachten.
- Können auch Väter Elternzeit beantragen?
- Wie lange können Väter in Elternzeit gehen?
- Vaterschaftsurlaub 2026: Das ist der aktuelle Stand
- Dürfen Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit ablehnen?
- Darf ein Arbeitgeber während der Elternzeit eine Kündigung aussprechen?
- Teilzeit in der Elternzeit: Was Arbeitgeber beachten müssen
- Wie viel Geld bekommt man während der Elternzeit?
- Wie lange bekommt man Elterngeld?
- Greift während der Elternzeit der gesetzliche Versicherungsschutz?
- FAQ: Häufig gestellte Fragen
Können auch Väter Elternzeit beantragen?
Auch Väter können Elternzeit beantragen. Diesen Anspruch haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen deutschen Arbeitsvertrag haben. Dabei ist es egal, ob die Person in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, ebenso ob sie befristet oder unbefristet angestellt ist. Auch Auszubildende haben einen Anspruch auf Elternzeit.
Das gilt übrigens nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für das leibliche Kind der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners sowie für Adoptivkinder. Selbstverständlich auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Voraussetzung dafür ist, dass die Betreuung der Kinder überwiegend zu Hause stattfindet.
Wie lange können Väter in Elternzeit gehen?
Beiden Elternteilen stehen bis zu drei Jahre Elternzeit zu, wenn sie beruflich angestellt sind. Diese Zeit kann entweder abwechselnd oder gleichzeitig genommen werden. Der Beginn und die Dauer der Elternzeit können ab dem Zeitpunkt der Geburt frei gewählt werden.
Wenn jedoch die vollen 36 Monate ausgeschöpft werden sollen, müssen die ersten zwölf Monate der Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes liegen. Nach dem dritten Geburtstag können noch maximal 24 Monate Elternzeit genommen werden. Der Anspruch endet am Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes.
Vaterschaftsurlaub 2026: Das ist der aktuelle Stand
Einen eigenständigen, gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaub gibt es in Deutschland nach aktuellem Stand nicht. Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (EU) 2019/1158 sieht zwar zehn Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub vor. Das von der früheren Bundesregierung geplante „Gesetz zur Familienstartzeit“ wurde jedoch nie verabschiedet und ist im Koalitionsvertrag von 2025 nicht mehr enthalten.
Ob Deutschland die Richtlinie mit den bestehenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld ausreichend umgesetzt hat, klärt derzeit der Europäische Gerichtshof: Das Bundesverwaltungsgericht hat ihm diese Frage am 29. April 2026 zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. BVerwG 1 WB 27.25). Bis zu einer Entscheidung gilt: Väter erreichen eine Freistellung nach der Geburt nur über die Elternzeit, über wenige Tage Sonderurlaub oder über freiwillige Regelungen ihres Arbeitgebers. Immer mehr Betriebe führen eine „Familienstartzeit“ deshalb freiwillig ein und positionieren sich damit als attraktiver Arbeitgeber.
Dürfen Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit ablehnen?
„Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung, die eine Angestellte oder ein Angestellter mit dem Arbeitgeber vereinbaren muss“, sagt Stefan Jung von der IKK classic. Er klärt im Seminar "Elterngeld und Elternzeit" alle offenen Fragen rund um das Thema. „Das heißt jedoch nicht, dass der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen darf.“ Das ist nämlich nur in Ausnahmefällen möglich.
Einer davon kann eintreten, wenn die Elternzeit auf drei Teilabschnitte aufgeteilt wird. Dann kann der dritte Abschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, sollte das Kind bereits drei Jahre oder älter sein. Dafür braucht es jedoch eine gute Begründung.
Ansonsten muss eine Arbeitgeberin bzw. ein Arbeitgeber die Elternzeit bewilligen, solange der Antrag fristgerecht eingereicht wurde. Bis zum dritten Geburtstag beträgt die Frist sieben Wochen. Ab dem dritten Geburtstag beträgt sie 13 Wochen. Ein Antragsformular oder ähnliches gibt es nicht. Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren wurden, genügt die Textform: Eine E-Mail ohne Unterschrift reicht aus (§ 16 Abs. 1 BEEG). Für frühere Geburten bleibt es bei der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
Der Tipp des Experten: Darin sollte möglichst ein genaues Start- und Enddatum angegeben sein. „Wenn ein Arbeitgeber von einer Schwangerschaft erfährt, sollte er sich frühzeitig mit seiner oder seinem Angestellten über das Thema unterhalten“, sagt Jung weiter. Davon profitieren beide Seiten. Gemeinsam findet sich in der Regel die beste Lösung. Zudem ist das eine große Chance, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.
Darf ein Arbeitgeber während der Elternzeit eine Kündigung aussprechen?
Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmende einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt bereits eine Woche vor Beginn der Anmeldefrist. Also frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Wird die Elternzeit erst für die Zeit ab dem dritten Geburtstag angemeldet, setzt der Kündigungsschutz entsprechend früher ein, nämlich 14 Wochen vor Beginn (§ 18 BEEG). Das ist besonders für Väter relevant. Frauen sind in den meisten Fällen schwanger, wenn sie einen Antrag auf Elternzeit stellen und genießen deshalb bereits einen besonderen Kündigungsschutz.
Während der Elternzeit müssen Arbeitgebende den Arbeitsplatz für ihre Angestellten freihalten. Diese können anschließend wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.
Teilzeit in der Elternzeit: Was Arbeitgeber beachten müssen
Viele Väter wollen während der Elternzeit nicht ganz aussetzen, sondern in Teilzeit weiterarbeiten. Erlaubt sind bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in der Elternzeit haben Beschäftigte, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmende hat, das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht und die gewünschte Arbeitszeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden liegt. Ablehnen dürfen Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen und müssen das schriftlich begründen.
Wichtig für die Personalabteilung: Wer beim eigenen Arbeitgeber in Teilzeit während der Elternzeit weiterarbeitet, dessen Urlaubsanspruch darf nicht pauschal wegen der Elternzeit gekürzt werden. Verringert sich durch die Teilzeit jedoch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage (zum Beispiel von einer 5-Tage-Woche auf eine 3-Tage-Woche), muss der Urlaubsanspruch für diesen Zeitraum anteilig auf die neuen Arbeitstage umgerechnet werden. Bleibt die Anzahl der Arbeitstage gleich und es reduzieren sich nur die täglichen Arbeitsstunden, verändert sich die Anzahl der Urlaubstage nicht.
Wie viel Geld bekommt man während der Elternzeit?
Während der Elternzeit müssen Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden keinen Lohn zahlen. Die Elternzeit hat dabei nichts mit dem Elterngeld zu tun. „Beim Elterngeld handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die Familien vom Staat erhalten“, sagt Stefan Jung. Es ist sozusagen der Ausgleich für das fehlende Einkommen.
Jedoch ersetzt das Elterngeld das fehlende Einkommen nicht vollständig, sondern nur einen Teil davon. Die Ersatzrate liegt zwischen 65 und 100 Prozent des durchschnittlichen Netto-Gehalts der zurückliegenden zwölf Monate. Ab einem Elterngeld-Netto von 1.240 Euro sind es 65 Prozent, was auf die meisten Beschäftigten zutrifft; die häufig genannten 67 Prozent gelten nur bei einem Netto zwischen 1.000 und 1.200 Euro. Im Höchstfall beträgt das Elterngeld 1.800 Euro pro Monat. Die untere Grenze liegt bei 300 Euro. Zu beachten ist außerdem eine Einkommensgrenze: Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch vollständig, wenn das gemeinsame zu versteuernde Jahreseinkommen der Eltern 175.000 Euro übersteigt. Anders als die Elternzeit muss man das Elterngeld beim Staat (Elterngeldstelle) beantragen. Das Elterngeld ist Ländersache. Also kann sich der Antrag von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Achtung: Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden.
Wie lange bekommt man Elterngeld?
Grundsätzlich wird Elterngeld ab der Geburt des Kindes für zwölf Monate gezahlt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass sich beide Elternteile am Elterngeld beteiligen. Das sind die sogenannten Partnermonate. Damit erhöht sich der Bezugszeitraum auf 14 Monate. „Diese 14 Monate können sich beide Elternteile aufteilen, wie sie möchten“, sagt Jung. Nicht zu verwechseln damit ist der Partnerschaftsbonus: Er umfasst zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate und setzt voraus, dass beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.
Mit dem Modell Elterngeld Plus können Eltern den Bezugszeitraum des Elterngelds zudem auf bis zu 24 Monate erweitern. Dann erhalten sie jedoch nur die Hälfte des Basiselterngeldes. Also mindestens 150 und maximal 900 Euro. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt außerdem eine Einschränkung beim gleichzeitigen Bezug: Basiselterngeld können beide Eltern nur noch einen Monat lang parallel beziehen, und zwar innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate. Ausnahmen gelten unter anderem für Frühgeborene, Mehrlinge und Kinder mit Behinderung. Das Elterngeld ist übrigens steuer- und beitragsfrei. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Wer im Kalenderjahr mehr als 410 Euro Elterngeld bezieht, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Greift während der Elternzeit der gesetzliche Versicherungsschutz?
Wer vor der Elternzeit gesetzlich krankenversichert ist, ist es auch während der Elternzeit. Für das Elterngeld sind zudem keine Beiträge zu bezahlen. Damit sind Eltern während der Elternzeit oft beitragsfrei versichert. Zumindest dann, wenn sie keine beitragspflichtigen Einnahmen erzielen. Bei einer zusätzlichen Beschäftigung in Teilzeit können Beiträge anfallen. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen auch in der Elternzeit weiter Beiträge, sofern sie nicht beitragsfrei über die Partnerin oder den Partner familienversichert werden können.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Wie viele Tage Sonderurlaub stehen Vätern bei der Geburt zu?
Ohne abweichende Regelung greift § 616 BGB und Väter erhalten in der Regel einen, maximal zwei bezahlte Tage. Viele Arbeits- und Tarifverträge regeln das ausdrücklich, etwa § 29 TVöD mit einem Arbeitstag, oder schließen den Anspruch ganz aus.
Können Väter die Elternzeit vorzeitig beenden?
Eine vorzeitige Beendigung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Ausnahmen gelten unter anderem bei der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte.
Darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch während der Elternzeit kürzen?
Ja, für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel (§ 17 Abs. 1 BEEG). Dafür ist eine ausdrückliche Erklärung gegenüber der oder dem Beschäftigten nötig; bei Teilzeit im selben Betrieb entfällt die Kürzung.
Haben Selbstständige Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?
Nein, Elternzeit setzt ein Arbeitsverhältnis voraus und gilt daher nicht für Selbstständige. Elterngeld können sie aber beziehen, wenn sie ihre Arbeitszeit auf höchstens 32 Wochenstunden reduzieren.