Absetzung von einzelnen Leistungen der Thermotherapie, vorrangig Wärmetherapie, im Rahmen von Hausbesuchen (Pos.-Nr.: X1501, X1532 und X1533) ab April 2025
Die Erbringung von Hausbesuchen wurde einer sozialmedizinischen Stellungnahme zugeführt. Diese hat ergeben, dass wärmetherapeutische Leistungen mittels Warmpackungen aus Paraffinen und/oder Peloiden (z. B. Fango, Moor, Teilbäder mit Paraffin oder Einmalmoorpackung) grundsätzlich im Hausbesuch nicht durchführbar sind. Hier werden zur Aufbereitung spezielle gerätetechnischen Ausstattungen gefordert, wie Wärmeschrank oder Fango-Paraffin-Aufbereitungsgeräte. Auch Bäder (Voll- oder Teilbäder) mit Peloiden, z. B. Fango, Schlick oder Moor, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Die hierzu gehörenden Positionen der Anlage 2 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für die Physiotherapie X1501 Warmpackung mit Paraffinen oder Peloiden (z. B. Fango, Einmalmoorpackung), X1532 Vollbad mit Peloiden (z. B. Fango, Schlick oder Moor) und X1533 Teilbad mit Peloiden (z. B. Fango, Schlick oder Moor) werden daher künftig im Rahmen unserer Rechnungsprüfung abgesetzt oder – bei Bedarf – einer sozialmedizinischen Prüfung unterzogen, soweit die Leistungsabgabe im Rahmen von Hausbesuchen erfolgt.
Soweit eine entsprechende Indikation gegeben ist und die übrigen Bedingungen der Heilmittel-Richtlinie des Vertrages nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllt werden sind aus sozialmedizinischer und wirtschaftlicher Sicht Wärmetherapien mittels heißer Rolle (X1530) und die Ultraschall-Wärmetherapie (X1531) weiterhin grundsätzlich dazu geeignet als ergänzende Heilmittel im Rahmen von Hausbesuchen erbracht zu werden.
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